Selbst stiften

Selbst stiften

Zu- oder Mitstifter*in werden

Mit einem Beitrag – Zustiftung – in das Kapital der Stiftung Bildung können Sie unsere Arbeit durch die Ausschüttung der Zinsen und anderer Erträge langfristig unterstützen. Wenn Sie selbst stiften bleibt ihr Vermögen dabei dauerhaft erhalten.

Selbst stiften – Ihr Stiftungsfonds

Sie haben eine Idee, eine Leidenschaft, eine Botschaft? Sie möchten Kinder dafür begeistern? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Spende in einen Fonds ihrer Wahl fließen zu lassen, indem sie selbst stiften. Wir schaffen diesen speziellen „Topf“ sogar für ihr spezielles Anliegen. Beispiel: Schule und Theater, Bewegungslernen, Lesen, Zirkus, Mathematik – für viele Themen lässt sich ein eigener Stiftungsfonds anlegen. Sie bestimmen den Namen des Fonds und die Verwendung der Gelderträge, andere Bürger, Unternehmen oder andere Organisationen können sich durch weitere Zustiftungen beteiligen. Wir beraten Sie gerne persönlich. Bitte sprechen Sie uns an.

Eine Mustervorlage für einen Stiftungsfondsvertrag finden sie hier:

Vorschaubild für Mustervorlage Stiftungsfonds der Stiftung Bildung

Mustervorlage für einen Stiftungsfondsvertrag als PDF-Datei

Mustervorlage für einen Stiftungsfondsvertrag (PDF-Datei)

Vorschaubild für Mustervorlage Stiftungsfonds der Stiftung Bildung

Mustervorlage für einen Stiftungsfondsvertrag als DOCX-Datei

Mustervorlage für einen Stiftungsfondsvertrag (DOCX-Datei)

Wenn Sie stattdessen eher an einer Testamentsspende oder gutem, gemeinnützigem Vererben interessiert sind, können Sie sich hier informieren.

Ihre eigene Treuhandstiftung

Die Stiftung Bildung bietet die Möglichkeit, unter ihrem Dach so genannte nicht rechtsfähige Stiftungen zu gründen bzw. bereits bestehende Stiftungen zu vereinen. Deren Stiftungskapital kann jederzeit durch weitere Zustiftungen nach und nach aufgestockt werden. Die Unterstiftungen können auch Spenden sammeln, um sie zeitnah für ihre Projekte zu verwenden. Gemeinsam mit unserem Berater Rechtsanwalt Dr. Christoph Mecking helfen wir gerne bei der Ausarbeitung der Satzung, klären stiftungs- und steuerrechtliche Fragen und übernehmen gegen Gebühr die Verwaltung. Sie werden mit Ihrer Stiftung Teil unseres Netzwerks. Wir freuen uns auf gemeinsame Projekte mit Ihnen. Wir beraten Sie gerne persönlich. Sprechen Sie uns an.

Desweiteren können Sie sich hier über unseren Verhaltenskodex und den Bereich Datenschutz informieren.

Diese Projekte haben wir zuletzt durch Spenden gefördert.

Hier können Sie mehr über unsere Themen und Stiftungsfonds erfahren.

Mitstiften!

Antrag auf Mitgliedschaft in die Stiftungsversammlung | Mitstiftungserklärung für Organisationen (PDF-Datei)

Antrag auf Mitgliedschaft in die Stiftungsversammlung | Mitstiftungserklärung für Personen (PDF-Datei)

Mit einem Beitrag – Zustiftung bzw. Mitstiftung – in das Kapital der Stiftung Bildung können Sie unsere Arbeit durch die Ausschüttung der Zinsen und anderer Erträge langfristig unterstützen. Ihr Vermögen bleibt dabei dauerhaft erhalten.

Unter einer Zu- bzw. Mitstiftung versteht man eine Zuwendung in den Vermögensstock einer Stiftung. Mit wenig eigenem Aufwand können Sie gezielt und wirkungsvoll fördern. Im Gegensatz zu einer Spende sind Mittel, die von Ihnen zugestiftet werden, von uns nicht zeitnah zu verwenden. Denn bei einer Zustiftung werden unserem Stiftungsvermögen Vermögenswerte dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielen wir langfristig höhere Erträge und können somit unsere Zwecke nachhaltiger verfolgen.

Erfolgsgeschichten

Einige besondere Beispiele für umgesetzte Ideen finden Sie hier:

Transparenz und Vertrauen als Mitstifter*in

Ebenso wie bei Spenden, die aus Anlass der Neugründung in den Vermögensstock der Stiftung eingebracht werden (sog. Erstdotation), besteht bei Zuwendungen in den Vermögensstock ein erweiterter steuerrechtlicher Sonderausgabenabzug. Beide Arten von Spenden in den Vermögensstock der gemeinnützigen Stiftung Bildung (Erstdotationen und Zustiftungen) können auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden (§ 10b Abs. 1a S. 1 EStG). Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem üblichen Spendenabzug möglich. Begünstigt sind ausschließlich Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung öffentlichen Rechts oder einer steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts (i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG).

 

Übrigens: Die Stiftung Bildung ist für ihre Arbeit mit dem anerkannten DZI-Spendensiegel ausgezeichnet. Wir stellen sicher, dass Ihre Spende wirkt: durch breite Beteiligung, langfristige Ideen, Vernetzung und Aktivieren von Menschen über einzelne Projekte hinaus. Hier erfahren Sie mehr dazu!

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung

Sind Sie mit dabei? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch oder per E-Mail.

Ihre Ansprechpersonen:

Porträtfoto von Katja Hintze - Vorständin der Stiftung Bildung

Katja Hintze, M.A. phil.
Vorstandsvorsitzende
Telefon: 030 809 627 01
E-Mail: katja.hintze@stiftungbildung.org

Wirksam und transparent

Die Stiftung Bildung ist für ihre Arbeit mit dem DZI-Spendensiegel ausgezeichnet. Mehr erfahren

Logo des DZI Spenden-Siegel

Als Unterzeichnerin der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" verpflichten wir uns zudem zu höchster Spendentransparenz. Mehr erfahren

Wirkt!

2019 wurde die Stiftung Bildung für ihr wirkungsvolles Engagement mit dem PHINEO "Wirkt-Siegel" ausgezeichnet. Mehr erfahren

Logo des Phineo Wirkt-Siegels

Das ermöglicht eine Spende

50 Euro im Monat:
EinePatenschaftunterstützen

500 Euro:
Ein Kita- oder Schulprojekt auf den Weg bringen

5.000 Euro:
Zum Förderpreis Verein(t) für gute Schule und Kita beitragen

50.000 Euro:
Einen Förderfonds auflegen, z. B. Entrepreneurship Education

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