Verhaltenskodex

Code of Conduct
Verhaltenskodex der Stiftung Bildung

Verhaltenskodex der Stiftung Bildung zum Download (PDF-Datei)

Anlagerichtlinien der Stiftung Bildung zum Download (PDF-Datei)

1. Präambel des Code of Conduct/Verhaltenskodexes der Stiftung Bildung

Die spendenfinanzierte Stiftung Bildung steht für die größte Basisorganisation des zivilgesellschaftlichen Engagements im Bildungsbereich an Schulen, Kitas und Kindergärten. Das Bildungsengagement ist mittlerweile mit über 16 Millionen. Engagierten das zweitgrößte Engagementfeld in Deutschland. Die haupt- und ehrenamtlichen Kolleg*innen handeln verantwortungsvoll für Kinder und Jugendliche. Wie sich daher die Engagierten der Stiftung Bildung in bestimmten Situationen verhalten, ist in diesem Kodex definiert. Ziele des Verhaltenskodexes sind:

  • Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Stiftung Bildung zu leben und
  • den angestrebten Handlungsrahmen für alle sichtbar zu machen.

2. Werte, Vision und Leitbild der Stiftung Bildung

2.1 Werte

Die Stiftung Bildung handelt nach den Werten Aufrichtigkeit, Transparenz, Respekt, Toleranz, Nachhaltigkeit, Chancengerechtigkeit, Partizipation und Vielfalt.

2.2 Vision

Die Vision der Stiftung Bildung ist es, beste Bildung für alle Kinder und Jugendliche zu ermöglichen, dafür steht das Engagement der spendenfinanzierten Stiftung Bildung. Sie handelt unabhängig und in eigener Verantwortung.

2.3 Leitbild

Die Stiftung Bildung wirkt über das bundesweite Netzwerk der Kita- und Schulfördervereine und deren Verbände auf Länder- wie Bundesebene direkt an der Basis, stärkt die Handelnden, fördert Partizipation und Vielfalt in der Bildung und lässt Ideen vor Ort Wirklichkeit werden.

3. Geltungsbereich des Code of Conduct/Verhaltenskodexes

Der Verhaltenskodex gilt für die haupt- und ehrenamtlichen Kolleg*innen der Stiftung Bildung. In ihm ist festgelegt, wie sich Personen der Stiftung Bildung in bestimmten Situationen verhalten und wie sie handeln. Die Stiftung Bildung kooperiert mit Partner*innen, die sich zum Code of Conduct/Verhaltenskodex der Stiftung Bildung bekennen. Ziel des Verhaltenskodexes ist es, allen Menschen, die für die und in gemeinsamen Projekten mit der Stiftung Bildung arbeiten, Regelungen für einheitliches Handeln an die Hand zu geben sowie Situationen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit oder die Glaubwürdigkeit der spendenfinanzierten Stiftung Bildung in Frage stellen. Sämtliches Handeln der Stiftung Bildung bewegt sich auf den Grundlagen des Grundgesetzes, der UN-Kinderrechtskonvention und dieses Verhaltenskodexes. Folgende Fragen können als Grundlage für die Entscheidungsfindung dienen:

  • Entspricht die Vorgehensweise allgemeinen Regeln geltenden Rechts, insbesondere denen der Kinderrechte?
  • Entspricht die Vorgehensweise dem Grundgesetz und anderen gesetzlichen Vorgaben?
  • Entspricht die Vorgehensweise der satzungsgemäßen Verwendung von Spenden- und Stiftungsgeldern?
  • Entspricht die Vorgehensweise dem Verhaltenskodex der Stiftung Bildung?
  • Erzielt die Vorgehensweise die im Leitbild erwünschte Wirkung?

4. Transparenz und Wirkung

4.1 Controlling

Die Stiftung Bildung verfügt über ein internes Controlling sowie eine durch das Kuratorium jährlich beauftragte externe Wirtschaftsprüfung, um die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder im Rahmen der genehmigten und beabsichtigten Aktivitäten sicherzustellen. Die Stiftung Bildung verpflichtet sich, gezahlte Spendengelder so effektiv wie möglich einzusetzen. Das bedeutet unter anderem, dass die Effektivität der Ausgaben evaluiert wird, dass die operativen Verwaltungskosten so gering wie möglich gehalten werden, aber auch so hoch wie nötig, um eine effektive und transparente Verwaltung zu gewährleisten.

4.2 Transparenz und Wirkung

Die Stiftung Bildung arbeitet mit Spendengeldern und ist den Unterstützenden gegenüber zu größtmöglicher Sorgfalt und Transparenz verpflichtet. Jährlich werden ein Jahresabschluss samt Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ein wirkungsorientierter Bericht über die Stiftungsarbeit veröffentlicht. Dies dient dem Nachweis, dass die zur Verfügung stehenden Mittel ausschließlich für den in der Satzung festgelegten Zweck eingesetzt werden. Damit fördert die Stiftung Bildung die Transparenz gegenüber Spender*innen. Der Jahresbericht orientiert sich am Social Reporting Standard und befindet sich hier www.stiftungbildung.org/jahresberichte/

4.3 Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)

Die Stiftung Bildung beteiligt sich an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) und verpflichtet sich, alle festgelegten Informationen auf der Internetseite bereit zu stellen.

4.4 Wahrhaftigkeit

Die Kolleg*innen der Stiftung Bildung arbeiten gegenüber Unterstützer*innen, politischen, zivilgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren, den Medien und der Öffentlichkeit ausschließlich mit Informationen, die nach bestem Wissen und Gewissen den Fakten entsprechen. Sie achten auf eine transparente Arbeitsweise.

5. Datenschutz und Datenmanagement

Mit allen datenschutzrelevanten Informationen gehen die Kolleg*innen im Sinne der neuen europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) verantwortungsvoll um. Datenschutzerklärungen liegen den Arbeitsverträgen sowie Ehrenamtsvereinbarungen bei und werden von allen Kolleg*innen unterschrieben. Alle haupt- und ehrenamtlichen Kolleg*innen verpflichten sich auf Vertraulichkeit.

6. Zusammenarbeit innerhalb der Stiftung Bildung

6.1 Grundlagen

Grundlegende Arbeitsweisen der Stiftung Bildung sind Kooperation und Partizipation, die situativ durch direktives Handeln ergänzt werden: Der kooperative Arbeits- und Kommunikationsstil ist für Teamarbeit in einer bundesweit agierenden Organisation Voraussetzung, um gemeinsam die Ziele zu erreichen. Die Kolleg*innen werden in das Organisationsgeschehen einbezogen, indem Diskussionen und Reflexion, politische und strategische Vorschläge sowie fachliche Unterstützung gefordert und gefördert werden. Wir ermutigen alle Kolleg*innen sich und die Organisation weiterzuentwickeln und aus ihren Fehlern lernen zu können. Aufrichtigkeit und Integrität sind Basis des Handelns.

6.2 Gleichbehandlung und Achtung

Die Stiftung Bildung lebt Toleranz, Gleichbehandlung und Vielfältigkeit. Dies gilt für alle Bereiche, sei es Alter, Behinderung, Herkunft, Geschlecht, politische Haltung basierend auf dem Grundgesetz, Religion oder sexuelle Orientierung, vgl. Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Jede einzelne Person kann dazu beitragen und ist aufgefordert, eine Atmosphäre respektvollen und wertschätzenden Miteinanders zu leben und eine nichtdiskriminierende, gewaltfreie und geschlechtergerechte Sprache zu verwenden.

6.3 Kinder- und Jugendschutz

Die Stiftung Bildung verpflichtet sich, Gesetze und Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz einzuhalten. Die Stiftung Bildung verpflichtet sich, keine entwürdigende, diskriminierende Sprache sowie Bildsprache zu benutzen, den Regeln der Vielfältigkeit, Toleranz und Wertschätzung zu entsprechen und dabei die Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen besonders zu schützen.

6.4 Ehrenamtliches Engagement

Das Ehrenamt ist ein wesentlicher Teil der Arbeit von Fördervereinen, deren Verbänden und der Stiftung Bildung und bildet eine tragende Säule des Bildungsengagements in Deutschland. Die Arbeit der Ehrenamtlichen unterstützt die Arbeit der Hauptamtlichen, ist aber kein Ersatz für diese. Ehrenamtliche und Hauptamtliche begegnen sich mit wechselseitiger Wertschätzung und Respekt. Mit den Ressourcen der ehrenamtlich Engagierten wird achtsam umgegangen.

6.5 Honorare für Dienstleistungen

Vortragshonorare und Beratungsbezahlungen als funktionstragende Person der Stiftung Bildung fließen der Stiftung Bildung zu. Der Vorstand der Stiftung Bildung entscheidet über eventuelle Bezahlung der eingesetzten Person(en).

6.6 Umweltschutz

Alle Kolleg*innen tragen dazu bei, ihren ökologischen Fußabdruck gering zu halten, indem sie:

  • Telefon- oder Videokonferenzen, soweit möglich und sinnvoll, als umweltschonende Alternativen zu Dienstreisen nutzen,
  • auf innerdeutschen Strecken auf das Fliegen verzichten und mit der Bahn reisen,
  • bei unumgehbaren Fernreisen mit dem Flugzeug die anfallenden Klimagase des Fluges mit Atmosfair oder Vergleichbarem kompensieren,
  • den Energieverbrauch im Büro und bei Veranstaltungen geringhalten,
  • die Verpflegung auf eigenen Veranstaltungen möglichst vegan oder vegetarisch und ohne Alkohol halten,
  • verantwortlich mit dem Stiftungseigentum umgehen und bei allen Anschaffungen ein nachhaltiges und umweltbewusstes Optimum anstreben,
  • sparsam mit Material und Gegenständen umgehen und Abfall vermeiden, nicht mehr benötigtes Eigentum weiterverkaufen, recyceln oder umweltgerecht entsorgen.

7. Fundraising-Richtlinien/-Ethik

Die Stiftung Bildung ist eine unabhängige Organisation, die das zivilgesellschaftliche und ehrenamtliche Engagement im Bildungsbereich fördert. Sie finanziert ihre Arbeit durch Groß-, Dauer- und Kleinspenden, durch Zuwendungen von Stiftungen, Bußgeldern, Projektfinanzierungen und öffentliche Mittel. Die Stiftung Bildung nimmt weder Spenden an, die die Ziele, die eigene Unabhängigkeit, die Werte oder Integrität der Organisation beeinträchtigen könnten, noch bemüht sich die Stiftung Bildung selbst um solche Gelder. Die Stiftung Bildung bemüht sich weder selbst noch akzeptiert sie Spenden von der waffenproduzierenden Industrie, der Alkohol- und Tabakindustrie, von Unternehmen, die Kinderarbeit tolerieren, der Pornografie-Branche, von Unternehmen mit Verbindungen zu politisch extremen oder fremden- und menschenfeindlichen Gruppen und von Unternehmen, die ihren Hauptteil des Geldes durch fossile oder nukleare Brennstoffe erwirtschaften. Die Stiftung Bildung verpflichtet sich folgenden ethischen Fundraising-Regeln wie sie in dem internationalen Verhaltenskodex der »INGO Accountability Charter« formuliert sind:

  • Akzeptanz allgemeingültiger Prinzipien
  • Unabhängigkeit
  • Verantwortungsvolles Handeln
  • Effektive Programme
  • Keine Diskriminierung
  • Transparenz
  • Qualitativ hochwertige Organisationsleitung
  • Professionelles Management

7.1 Spenden

Die Stiftung Bildung wirbt Spenden ein. Durch eine Spendenannahme werden keine Gegenleistungen eingeräumt. Über die Annahme von Spenden entscheidet die Stiftung Bildung im Einzelfall. Die Stiftung Bildung behält sich vor, auch Spenden abzulehnen. Die Stiftung Bildung entspricht den Wünschen von Spendenden und Fördernden, wenn diese keine weitere Post der Organisation mehr erhalten wollen und dokumentiert diesen Wunsch. Alle Mailings der Stiftung Bildung beinhalten eine sogenannte Double Opt-out Funktion, über die sich jede*r abmelden kann. Es wird ein entsprechender Vermerk in der Datenbank vorgenommen. Die Namen von Spender*innen und Fördernden werden nicht an Dritte verkauft, getauscht oder vermietet. Die nachfolgend beschriebenen Formen der Unterstützung sind möglich:

7.1.1 Anträge

Die Stiftung Bildung kann Anträge stellen, z.B. bei Stiftungen, gemeinnützigen Organisationen und politischen Institutionen, wenn dies keine unverhältnismäßigen Einschränkungen oder Bedingungen für die Verwendung der Gelder und Aktivitäten der Stiftung Bildung bedeutet.

7.1.2 Sach-, Honorar- und Dienstleistungsspenden

Die Annahme von Sachspenden (Waren, Honorare oder Dienstleistungen) von Unternehmen ist erlaubt unter der Bedingung, dass die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Stiftung Bildung in allen Aktivitäten, Kampagnen und Projekten hiervon unberührt bleibt. Die Sachspenden müssen uneigennützig sein, das heißt, sie dürfen nicht für Werbezwecke eingesetzt werden oder dazu dienen, dass die Stiftung Bildung hierdurch den Bekanntheitsgrad eines Unternehmens erhöht. Die Überlassung einer Sachspende kann entweder von der Stiftung Bildung oder dem Spendenden formlos bestätigt werden. Eine Quittung über den Zeit- oder tatsächlichen Wert solcher Spenden kann durch die Stiftung Bildung ausgestellt werden. Jede Sachspende bedarf der Zustimmung des Vorstandes der Stiftung Bildung. Übersteigt der Wert der Spende 10.000 Euro, soll sie im Sinne der Transparenz im Jahresbericht veröffentlicht werden. Die Nutzung kostenloser Anzeigenwerbung (Freianzeigen) ist zulässig. Spenden aus sogenannten »Workplace Giving«-Programmen, bei denen Arbeitnehmende direkt von ihrer Gehalts-/Lohnabrechnung einen Teil spenden, dürfen angenommen werden.

7.1.3 Spenden aus dem Verkauf von Produkten/Dienstleistungen

Spenden in Form von Teilerträgen aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen können angenommen werden, wenn sie die Glaubwürdigkeit der Stiftung Bildung nicht gefährden und wenn sie von den Kunden/Spendenden direkt ausgehen. Das heißt, die Kunden/Spendenden entscheiden selbst und sind sich bewusst darüber, dass ein Teil des Kaufpreises an die Stiftung Bildung geht. Die betreffenden Geschäftsbedingungen müssen in einem (Lizenz)-Vertrag geregelt werden. Lotterien sind eine mögliche Einnahmequelle für die Stiftung Bildung. Es darf sich hierbei um Lotterien im Namen der Stiftung Bildung oder Dritter handeln, bei denen ein substanzieller Teil des Erlöses dem guten Zweck zufließt. Um den ethischen Standard solcher Lotterien zu gewährleisten, sollen sie von unabhängiger Stelle kontrolliert werden.

7.1.4 Spendenaufstockung durch Unternehmen

Sogenannte »Gift Matching«-Programme, bei denen ein Unternehmen die Spende eines Arbeitnehmenden um einen Betrag aufstockt, nimmt die Stiftung Bildung an, sofern dasUnternehmen den Richtlinien der Stiftung Bildung entspricht.

7.1.5 Veranstaltungen

Die Annahme von Einnahmen aus Veranstaltungen ist möglich, wenn es sich um eine Benefizveranstaltung handelt, die die Stiftung Bildung fördert. Die Veranstaltung darf nicht so ausgelegt sein, dass sie in erster Linie einem Unternehmen nützt und dieses begünstigt.

7.1.6 Bußgelder/Auflagen

Der Stiftung Bildung ist es möglich sich um Bußgeld-/Auflagenzuweisungen zu bemühen.

7.2 Finanzielle Transparenz

Die Stiftung Bildung legt gegenüber Unterstützer*innen, der Öffentlichkeit, den Medien und gesetzlichen Institutionen offen, woher die Organisation ihr Einkommen bezieht und in welchen Proportionen die jeweiligen Gelder für die verschiedenen Aktivitäten – einschließlich Fundraising – verwendet werden. Spontane Spenden ohne Zweckbindung an die Stiftung Bildung, die von einer spendenden Person kommen, die ihren Wohnsitz in einem anderen Land hat, werden als direktes Einkommen im Empfängerland verbucht, ohne Vorteil für das Geberland.

7.3 Zweckgebundene und nicht-zweckgebundene Spenden

Es werden Ressourcen für die Stiftung Bildung generiert. Menschen unterstützen und kooperieren mit der Stiftung Bildung, um beste Bildung für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen und Ideen vor Ort Wirklichkeit werden zu lassen. Die Stiftung Bildung wirbt um Spenden anhand von Projekten, Kampagnen und anhand aller Herausforderungen, an deren Lösung die Stiftung Bildung arbeitet.

7.4 Honorare für Fundraising

Die Stiftung Bildung strebt ein hauptamtliches Fundraising-Management an. Zu diesem können auch externe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

7.5 Erbschaften/Vermächtnisse

Erbschaften können zur Verwirklichung der Ziele der Stiftung Bildung eine wesentliche Rolle spielen. Die Stiftung Bildung eröffnet die Möglichkeit, sie im Nachlass zu bedenken. Die Stiftung Bildung folgt den ethischen Grundsätzen und Richtlinien des Fundraising- Verbandes, um sicherzustellen, dass Informationen über das Thema Erbschaften und Vermächtnisse in angemessener Art und Weise verbreitet werden. Das Spenden eines Nachlasses ist eine persönliche Angelegenheit, und die Stiftung Bildung schützt die Privatsphäre der Erblassenden. Es besteht keine Notwendigkeit, die genauen Absichten eines möglichen Erblassenden zu kennen. Jegliche Angaben sind freiwillig. Über Erblassende und ihre Hintergründe wird nur berichtet, wenn sie selbst vorab oder ihre Familien die Erlaubnis dazu gegeben haben. Namen von Menschen, die die Stiftung Bildung in ihrem letzten Willen bedenken, werden nur bekannt gegeben, wenn dazu die ausdrückliche Erlaubnis vorliegt. Wenn eine erblassende Person einen speziellen Wunsch zur Verwendung ihres Erbes geäußert hat, unternimmt die Stiftung Bildung im Rahmen der obigen Richtlinien jede Anstrengung, diesen Wunsch zu erfüllen.

8. Sponsoring – Zusammenarbeit mit der Wirtschaft

Ob und wie die Stiftung Bildung eine Sponsoring-Partnerschaft mit einem Unternehmen eingeht, ist eine Einzelfallentscheidung. Die Prüfung obliegt dem Vorstand.

9. Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen

Die Stiftung Bildung geht Allianzen mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen ein, wenn diese maßgeblich dazu beitragen, wichtige Ziele zu erreichen, das Ansehen in der Zivilgesellschaft zu stärken oder einen Beitrag für die Ziele zu leisten. Bei Zustandekommen einer solchen Allianz wird eine vertragliche Vereinbarung oder eine gemeinsame Absichtserklärung verabschiedet, in der Zeitrahmen, Pflichten und Verantwortlichkeiten geregelt sind. Das Stiftungslogo kann für gemeinsame Initiativen mit anderen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) verwendet werden, solange es den Werten und der Zielsetzung der Stiftungsarbeit dient.

10. Stiftung Bildung und Medien

Die Stiftung Bildung richtet sich nach dem deutschen Pressekodex. Die obersten Gebote sind die Achtung der Wahrheit und die Wahrung der Menschenwürde, eine gründliche und faire Recherche sowie die klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen.

Kontakt

Stiftung Bildung
Palais am Festungsgraben
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
Tel.: +49 30 8096 2701
Fax: +49 30 8096 2702
E-Mail: info@stiftungbildung.org

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